HRB 26396 HB: Afriba Investment-GmbH, Bremen, Marktstraße 3, 28195 Bremen. Unter Bezugnahme auf § 122 d Satz 1 UmwG und mit der Bitte um Bekanntmachung reiche ich, der unterzeichnende Geschäftsführer, für die Afriba Investment-GmbH den Verschmelzungsplan betreffend die Verschmelzung der Kilic Holding GmbH (übernehmende Gesellschaft) mit der, Afriba Investment-GmbH (übertragende Gesellschaft) ein. II.Entsprechend § 122 d Satz 3 UmwG teile ich die gemäß § 122 d Satz 2 Nr. 2-4 UmwG bekannt zu machenden Angaben wie folgt mit: 1. Rechtsform, Firma und Sitz der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften: a)Als übertragende Gesellschaft Afriba Investment-GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit Sitz in Bremen. b)Als übernehmende Gesellschaft die Kilic Holding GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach österreichischem Recht mit Sitz in Wien (Österreich); 2. Register, bei denen die an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften eingetragen sind sowie die jeweilige Nummer der Eintragung: a)Die übertragende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bremen unter HRB 26396 HB; b)Die übernehmende Gesellschaft ist eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien (Österreich) unter FN 302790 f 3. Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften sowie die Anschrift, unter der vollständige Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden können: a)Für die Afriba Investment-GmbH: Die Rechte der Gläubiger der Übertragenden Gesellschaft ergeben sich aus § 122 j UmwG. Den Gläubigern der übertragenden Gesellschaft ist demnach Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monate nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Afriba Investment-GmbH unter deren Geschäftsanschrift, Marktstraße 3, 28195 Bremen, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, sodass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger eingeholt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass das Recht auf Sicherheitsleistung den Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen besteht, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans entstanden sind. Es wird weiter darauf hingewiesen, dass mit Wirksamwerden der Verschmelzung die übernehmende Gesellschaft Schuldnerin der bestehenden Forderungen wird. Angaben für die Ausübung von Rechten von Minderheitsgesellschaftern (Verbesserung des Umtauschverhältnisses, § 122 h UmwG und Abfindungsangebot im Verschmelzungsplan, § 122 i UmwG) entfallen, da im Zuge der Verschmelzung keine Geschäftsanteile ausgegeben werden. Für die Kilic Holding GmbH: Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft ergeben sich aus § 3 Abs. 2 EU-VerschG, § 96 Abs. 2 öGmbHG, § 226 öAktG. Danach ist den Gläubigern, der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaft, Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Firmenbuch, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Kilic Holding GmbH unter deren Geschäftsanschrift, Börsegasse 9/1/3, 1010 Wien, Österreich, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung, der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, sodass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Firmenbuch der Kilic Holding GmbH gefordert werden muss. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger eingeholt werden.
28195 Bremen
Zum Alten Speicher 11, 28759 Bremen
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Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Amtsgericht: Bremen
Rechtsform: GmbH