Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
15 |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 03.07.2023 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. |
a)
20.07.2023
Lehr |
14 |
b)
Sitz verlegt; nun:
Ludwigsburg
Änderung der
Geschäftsanschrift:
Bei der Katholischen Kirche 1, 71634
Ludwigsburg |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 29.09.2022 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz)
beschlossen. |
a)
07.12.2022
Lehr |
HRB 200199: Agena Holding GmbH, Kornwestheim, Domertalstr. 20, 70806 Kornwestheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Kruse, Albrecht, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒.
HRB 200199: Agena Holding GmbH, Kornwestheim, Domertalstr. 20, 70806 Kornwestheim. Personenbezogene Daten (Wohnort) geändert bei Geschäftsführer: Maschke, Armin, Ludwigsburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 200199: Agena Holding GmbH, Kornwestheim, Domertalstr. 20, 70806 Kornwestheim. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 14.08.2018 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Oktant Verwaltungs-GmbH", Ludwigsburg (Amtsgericht Stuttgart HRB 731963) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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