HRB 142665: Agentur Frau Wenk +++ GmbH, Hamburg, Kleine Reichenstraße 8, 20457 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Conventstraße 8-10, 22089 Hamburg.
HRB 142665: Agentur Frau Wenk +++ GmbH, Hamburg, Kleine Reichenstraße 8, 20457 Hamburg. Bestellt Geschäftsführer: Hohenschuh, Susanne, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen Hohenschuh, Susanne, Hamburg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 142665: Agentur Frau Wenk +++ GmbH, Hamburg, Kleine Reichenstraße 8, 20457 Hamburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.08.2016. Geschäftsanschrift: Kleine Reichenstraße 8, 20457 Hamburg. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Agentur für Kommunikationsberatung und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Buzzi, Andrea, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Hohenschuh, Susanne, Hamburg, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Buzzi, Andrea, Hamburg, * ‒.‒.‒‒ unter der Firma Agentur Frau Wenk +++ e.K. in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRA 117364) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 08.08.2016. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.