Agfa Graphics OHG, Köln, Im Mediapark 5b, 50670 Köln. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Agfa-Gevaert NV, Mortsel/Belgien (Rechtspersonenregister von Antwerpen Nr. 0404.021.727); Luithagen NV, Mortsel/Belgien (Rechtspersonenregister von Antwerpen Nr. 0425.745.668). Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen.
Agfa Graphics OHG, Köln, Im Mediapark 5b, 50670 Köln. Nach Berichtigung der Vertretungsbefugnis: Persönlich haftender Gesellschafter: Luithagen NV, Mortsel/Belgien (Rechtspersonenregister von Antwerpen Nr. 0425.745.668), von der Vertretung ausgeschlossen.
Agfa Graphics OHG, Köln, Im Mediapark 5b, 50670 Köln. (sind Aktivitäten aller Art im Zusammenhang mit dem Vertrieb und Service von Produkten und der Leistung von Diensten auf dem Gebiet der Aufzeichnung, Speicherung, Auswertung und Wiedergabe von optischen, akustischen und elektronischen Informationen. Die Gesellschaft kann ihre Geschäfte selbst oder durch ihre Tochterunternehmen, insbesondere die Agfa Graphics Gennany GmbH & Co. KG und die Agfa Graphics Germany Verwaltungsgesellschaft mbH, ausführen. ). Offene Handelsgesellschaft. Geschäftsanschrift: Im Mediapark 5b, 50670 Köln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Agfa-Gevaert NV, Mortsel/Belgien (Rechtspersonenregister von Antwerpen Nr. 0404.021.727), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Von der Vertretung ausgeschlossen: Persönlich haftender Gesellschafter: Luithagen NV, Mortsel/Belgien (Rechtspersonenregister von Antwerpen Nr. 0425.745.668). Entstanden durch Abspaltung eines Teils des Vermögens der Agfa-Gevaert NV & Co. KG mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRA 24525 ) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 24.08.2012 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 24.08.2012. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.