Agfa HealthCare AG, Trier, Monaiser Straße 11, 54294 Trier. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Agfa HealthCare GmbH am 06.09.2012 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Das Registerblatt ist geschlossen.
Agfa HealthCare AG, Trier, Monaiser Straße 11, 54294 Trier. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.07.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 13.07.2012 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 13.07.2012 mit der Agfa HealthCare GmbH mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn, HRB 9069) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Agfa HealthCare AG, Trier, Monaiser Straße 11, 54294 Trier. Nicht mehr Vorstand: Dr. Wetekam, Volker, Melsungen, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Vorstand: Brunowsky, Jürgen, Bonn, * ‒.‒.‒‒, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied oder einem Prokuristen. Prokura erloschen: Brunowsky, Jürgen, Bonn, * ‒.‒.‒‒.
Agfa HealthCare AG, Trier, Monaiser Straße 11, 54294 Trier. Dem Registergericht ist der Entwurf eines Vertrages über die geplante Verschmelzung der Agfa HealthCareAG mit der Agfa HealthCare GmbH eingereicht worden.
Agfa HealthCare AG, Trier, Monaiser Straße 11, 54294 Trier. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.06.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 01.06.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 01.06.2011 mit der GWI Klinik-Management, Gesellschaft für Wirtschaftsberatung und Informatik mbH mit Sitz in München (Amtsgericht München, HRB 114209) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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