Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
7 |
|
b)
Ausgeschieden als
Persönlich haftender Gesellschafter:
Agilent Technologies Sales & Services Verwaltungs-
GmbH, Waldbronn (Amtsgericht Mannheim HRB
723773) |
|
b)
Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt.
Das Registerblatt ist geschlossen. |
a)
03.11.2022
Pramhas |
HRA 706631: Agilent Technologies Sales & Services GmbH & Co. KG, Waldbronn, Hewlett-Packard-Straße 8, 76337 Waldbronn. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 10.11.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 10.11.2021 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "BioTek Instruments GmbH", Bad Friedrichshall (Amtsgericht Stuttgart HRB 108119) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 706631: Agilent Technologies Sales & Services GmbH & Co. KG, Waldbronn, Hewlett-Packard-Straße 8, 76337 Waldbronn. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 15.10.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 15.10.2018 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Advanced Analytical Technologies GmbH", Heidelberg (Amtsgericht Mannheim HRB 709648) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 706631: Agilent Technologies Sales & Services GmbH & Co. KG, Waldbronn, Hewlett-Packard-Straße 8, 76337 Waldbronn. Prokura erloschen: Kistner, Andreas, Karlsruhe, * ‒.‒.‒‒. Einzelprokura: Müller, Christoph, Karlsbad, * ‒.‒.‒‒.
HRA 706631: Agilent Technologies Sales & Services GmbH & Co. KG, Waldbronn, Hewlett-Packard-Straße 8, 76337 Waldbronn. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 06.09.2016 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 06.09.2016 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Dako Deutschland GmbH", Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 31541) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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