Agora GmbH, Mannheim, Q 4, 18, 68161 Mannheim. Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 29.08.2013 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
Agora GmbH, Mannheim, Q 4, 18, 68161 Mannheim. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 29.07.2013 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 29.07.2013 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "RWE Energiedienstleistungen GmbH", Dortmund (Amtsgericht Dortmund HRB 23078) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Agora GmbH, Mannheim, Q 4, 18, 68161 Mannheim. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Dr. Beckedahl, Erik, Schwerte, * ‒.‒.‒‒; Neuhaus, Norbert, Haltern, * ‒.‒.‒‒; Siepmann, Thomas, Mülheim, * ‒.‒.‒‒; Voß, Nils, Pinneberg, * ‒.‒.‒‒. Mit der "RWE Energiedienstleistungen GmbH", Dortmund (Amtsgericht Dortmund HRB 23078) wurde am 13.12./20.12.2012 ein Betriebspachtvertrag abgeschlossen, dem die Gesellschafterversammlung am 20.12.2012 zugestimmt hat. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden (Unternehmensvertrag und Zustimmungsbeschlüsse) wird Bezug genommen.
Agora GmbH, Mannheim, Q 4, 18, 68161 Mannheim. Bestellt als Geschäftsführer: Dr.-Ing. Mönig, Markus Wilhelm, Iserlohn, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Nicht mehr Geschäftsführer: Kuffler, Michael, Bad Dürkheim, * ‒.‒.‒‒.
Agora GmbH, Mannheim, Q 4, 18, 68161 Mannheim.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.03.2009. Geschäftsanschrift: Q 4, 18, 68161 Mannheim. Gegenstand: Die Erbringung von energienahen Dienstleistungen, Dienstleistungen auf dem Gebiet der Immobilienwirtschaft, der Objektverwaltung sowie der Betreuung industrieller und gewerblicher Anlagen und Liegenschaften sowie die Übernahme von Betriebsführungs- und Geschäftsbesorgungsaufgaben in den genannten Bereichen. Dazu gehören insbesondere auch Leistungen im Bereich Facility Management, Contracting (z.B. Strom und Wärme), dezentrales Energiemanagement, Betriebsführung, Entstörungsmanagement, Projektentwickung, Energie- und Anlagenoptimierung, Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen sowie Ver- und Entsorgungskonzepte. Die Gesellschaft kann sich bei der Erbringung dieser Leistungen auch Dritter bedienen, sofern dies angezeigt ist und in wettbewerbsfähiger Weise möglich ist. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Kuffler, Michael, Bad Dürkheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Agora GmbH & Co. KG", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRA 5033) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.