HRB 204222: AgraForUm GmbH, Bomlitz, Poststraße 1 A, 29699 Bomlitz. Neue Firma: Agraforum Holding GmbH. Walsrode. Geschäftsanschrift: Poststraße 1 A, 29699 Walsrode. Die Gesellschafterversammlung vom 12.11.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages und mit ihr u.a. die Änderung der Firma beschlossen.
HRB 204222: AgraForUm GmbH, Bomlitz, Poststraße 1 A, 29699 Bomlitz. Die Gesellschafterversammlung vom 18.12.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 8 beschlossen.
AgraForUm GmbH, Bomlitz, Poststraße 1 A, 29699 Bomlitz. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.03.2013. Geschäftsanschrift: Poststraße 1 A, 29699 Bomlitz. Gegenstand: Entwicklung, Produktion, Markteinführung und der Vertrieb von Biostimullanten, Biofungiziden, Biopestiziden, Düngemitteln und verwandter Produkte für die Land- und Forstwirtschaft sowie für Landschafts- und Freizeitparks. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Hüster, Thomas, Bomlitz, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der AgraForUm AG, Bomlitz (Walsrode HRB 5754) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 08.03.2013. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.