HRB 32127: Agrar GmbH Auligk, Groitzsch, Gatzen 50, 04539 Groitzsch. Bestellt: Geschäftsführer: Käßner, Rico, Groitzsch OT Pautzsch, * ‒.‒.‒‒; Reichenbach, André, Groitzsch OT Maltitz, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Barfuß, Bernd, Pegau, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Finke, Ulrich, Groitzsch, * ‒.‒.‒‒.
HRB 32127: Agrar GmbH Auligk, Groitzsch, Gatzen 50, 04539 Groitzsch. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.12.2015. Geschäftsanschrift: Gatzen 50, 04539 Groitzsch. Gegenstand des Unternehmens: die landwirtschaftliche Produktion (Pflanzen- und Tierproduktion im weitesten Sinne), Weiterverarbeitung der Produkte und Vermarktung sowie der Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Landmaschinen. Zum Gegenstand des Unternehmens gehören des Weiteren die Vermietung und Verwertung von Beständen, Technik und Immobilien sowie die Produktion, Erzeugung, der Handel und Verkauf von erneuerbaren Energien, nachwachsenden Rohstoffen und Biomasse, sowie sämtliche mit dem Gegenstand des Unternehmens zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte. Stammkapital: 811.200,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Barfuß, Bernd, Pegau, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Elß, Janet, Groitzsch, * ‒.‒.‒‒; Finke, Ulrich, Groitzsch, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Umwandlung der Agrar GmbH Auligk & Co KG, mit dem Sitz in Groitzsch (Amtsgericht Leipzig HRA 11113).Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.