HRB 28405:Agrar GmbH Borna, Liebschützberg OT Bornitz, Bornaer Straße 6, 04758 Liebschützberg OT Bornitz.Ausgeschieden: Geschäftsführer: Gruhle, Ines, Belgern OT Staritz, * ‒.‒.‒‒; Starke, Hartmut, Liebschützberg OT Ganzig, * ‒.‒.‒‒.
Agrar GmbH Borna, Liebschützberg OT Bornitz, Bornaer Straße 6, 04758 Liebschützberg OT Bornitz. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.01.2012. Geschäftsanschrift: Bornaer Straße 6, 04758 Liebschützberg OT Bornitz. Gegenstand des Unternehmens: das Betreiben von Landwirtschaft, die Erbringung von landwirtschaftlicher und kommunaler Lohnarbeit, die Erbringung von sonstigen Leistungen zur Auslastung vorhandener betrieblicher Kapazitäten. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: van den Hengel, Pelegrinus Hendrikus Johannes gen. Roel, Wermsdorf OT Calbitz, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Gruhle, Ines, Belgern OT Staritz, * ‒.‒.‒‒; Starke, Hartmut, Liebschützberg OT Ganzig, * ‒.‒.‒‒, jeweils vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Übertragung von Teilen des Vermögens als Ganzes (Landwirtschaftsbetrieb in Liebschützberg OT Bornitz) der Erzeuger- und Absatzgemeinschaft Borna e.G., mit dem Sitz in Liebschützberg OT Bornitz (Amtsgericht Leipzig, GnR 316) im Wege der Ausgliederung zur Neugründung gemäß Ausgliederungsplan vom 30.01.2012 sowie Beschluss ihrer Generalversammlung vom 15.02.2012.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.