HRB 11593 NP: Agrar GmbH Seddin, Groß Pankow (Prignitz), Seddin 12, 16928 Groß Pankow (Prignitz). Die Eintragung betreffend die Errichtung der Gesellschaft ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: Gesellschaftsvertrag vom: 16.08.2016
HRB 11593 NP: Agrar GmbH Seddin, Groß Pankow (Prignitz), Seddin 12, 16928 Groß Pankow (Prignitz). Geschäftsanschrift: Seddin 12, 16928 Groß Pankow (Prignitz). Gegenstand: Die Nutzung eigener sowie angepachteter Bodenflächen, die Tier- und Pflanzenproduktion, die Land- und Forstwirtschaft, der Ankauf von Rohstoffen, der Absatz und die Verwertung von derartigen Erzeugnissen, die Vermietung und/oder die Verpachtung von Bodenflächen und/oder Gebäuden in Haupt- oder Untermiet-/-pachtverhältnissen sowie die Erbringung von Dienstleistungen aller Art im ländlichen Raum. Kapital: 71.680,00 EUR. Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden. Geschäftsführer: 1. Bruhns, Gudrun, * ‒.‒.‒‒, Groß Pankow (Prignitz), mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Geschäftsführer: 2. Huijbers, Henrikus Jacobus Josephus, * ‒.‒.‒‒, Groß Pankow (Prignitz), mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Agrargenossenschaft "Stepenitzland" Seddin eG mit Sitz in Groß Pankow (Prignitz) (Amtsgericht Neuruppin, GnR 170) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 16.08.2016.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.