HRB 501844: Agrar GmbH Trebnitz, Gera, Trebnitz Nr. 66, 07554 Gera. Geändert, nun: Geschäftsführer: Bachmann, Ulf, Schmölln, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 501844:Agrar GmbH Trebnitz, Gera, Trebnitz Nr. 66, 07554 Gera.Ausgeschieden: Geschäftsführer: Jahn, Brigitte, geb. Walther, Nöbdenitz, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Bachmann, Ulf, Chemnitz, * ‒.‒.‒‒.
Agrar GmbH Trebnitz, Gera, Trebnitz Nr. 66, 07554 Gera. Die Gesellschafterversammlung vom 12.01.2011 hat die Änderung der §§ 3 (Stammkapital), 4 (Dauer und Geschäftsjahr) und Einfügung von §§ 6 (Wettbewerbsverbotsbefreiung) und 10 (Salvatorische Klausel) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Gemäß § 3 Abs.1 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen: Geschäftsanschrift: Trebnitz Nr. 66, 07554 Gera.
Agrar GmbH Trebnitz, Gera (Trebnitz 66, 07554 Gera). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Quaas, Frank, Nöbdenitz, * ‒.‒.‒‒.
Agrar GmbH Trebnitz, Gera (Trebnitz 66, 07554 Gera). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.08.2007. Gegenstand des Unternehmens: Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte, deren Bearbeitung, Verarbeitung und Vermarktung, die Erbringung von Dienstleistungen, auch im Bereich der Landschaftsgestaltung, im Gartenbau und im ländlichen Raum. Stammkapital: 43.670,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Jahn, Brigitte, geb. Walther, Nöbdenitz, * ‒.‒.‒‒; Quaas, Frank, Nöbdenitz, * ‒.‒.‒‒; Schnelle, Matthias, Nöbdenitz, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Agrargenossenschaft eG Trebnitz mit dem Sitz in Gera (Amtsgericht Jena GnR 200099) aufgrund Umwandlungsbeschluss vom 28.08.2007. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.