Agrar GmbH Wedendorf, Köchelstorf (Dorfstraße 1, 19217 Köchelstorf). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.10.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Generalversammlung des übernehmenden Rechtsträgers, datierend jeweils vom selben Tag, mit der Agrargenossenschaft eG Köchelstorf mit Sitz in Köchelstorf (Amtsgericht Schwerin, GnR 224) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Agrar GmbH Wedendorf, Köchelstorf (Dorfstraße 1, 19217 Köchelstorf). Mit der Agrargenossenschaft eG Köchelstorf mit Sitz in Köchelstorf (Amtsgericht Schwerin, GnR 224) als herrschendem Unternehmen ist am 04.04.2007 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm haben die Gesellschafterversammlung der Gesellschaft vom 04.04.2007 und die Mitgliederversammlung des herrschenden Unternehmens vom 05.06.2007 zugestimmt.
Agrar GmbH Wedendorf, Köchelstorf (Dorfstraße 1, 19217 Köchelstorf). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.04.2007 mit Änderung vom 23.04.2007. Gegenstand: die Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte, Lohnarbeiten sowie Dienstleistungen zur Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen und Betrieben der Gesellschafter, einschließlich der Besorgung von Verwaltungs- sowie Geschäftsführungsaufgaben sowie die Erbringung von Dienstleistungen in diesem Zusammenhang auch gegenüber Dritten und der Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen sowie Betriebs- und Hilfsstoffen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Bobzien, Fritz, Gadebusch OT Güstow, * ‒.‒.‒‒; Drews, Reinhard, Rehna, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.