Agrar Gut Oberlichtenau GmbH, Claußnitz (Burgstädter Str. 97 b, 09236 Claußnitz). Die Verschmelzung wurde am 16.01.2007 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Agrar Gut Oberlichtenau GmbH, Claußnitz (Burgstädter Str. 97 b, 09236 Claußnitz). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 12.10.2006 mit Nachtrag vom 08.11.2006 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen beider Rechtsträger vom 12.10.2006 und vom 18.12.2006 mit der Multi-Agrar Claußnitz GmbH mit dem Sitz in Claußnitz (Amtsgericht Chemnitz, HRB 3634) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.