GnR 2127: Agrar-Genossenschaft Schneidlingen eG, Hecklingen (Holzweg 9a, 39444 Hecklingen OT Groß Börnecke). Bestellt: Vorstand: Michelmann, Jens, Hecklingen OT Groß Börnecke, * ‒.‒.‒‒. Ausgeschieden: Vorstand: Höhne, Helmut, Hecklingen OT Groß Börnecke, * ‒.‒.‒‒.
GnR 2127:Agrar-Genossenschaft Schneidlingen eG, Hecklingen (Holzweg 9a, 39444 Hecklingen OT Groß Börnecke). Von Amts wegen neu gefasst: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, wird die Genossenschaft durch dieses allein vertreten. Sind zwei Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten diese die Genossenschaft gemeinsam oder ein Vorstandsmitglied vertritt die Genossenschaft gemeinsam mit einem Prokuristen. Von Amts wegen eingetragen gem. § 24 Abs. 2 GenG: Die Vertretungsregelung gilt nur bei einer Genossenschaft mit nicht mehr als 20 Mitgliedern. Ausgeschieden: Vorstand: Michelmann, Joachim, Hecklingen OT Groß Börnecke, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Vorstand: Höhne, Helko, Hecklingen OT Groß Börnecke, * ‒.‒.‒‒.
Agrar-Genossenschaft Schneidlingen eG, Hecklingen (Holzweg 9a, 39444 Hecklingen OT Groß Börnecke). Prokura erloschen: Hauptvogel, Dorothea, Schneidlingen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Guddat, Astrid, Stadt Arnstein OT Sylda, * ‒.‒.‒‒.
Agrar-Genossenschaft Schneidlingen eG, Groß Börnecke (Holzweg 9a, 39444 Hecklignen OT Groß Börnecke). Die Generalversammlung vom 20.12.07 hat die Neufassung der Satzung nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls beschlossen. Neuer Gegenstand: a) die Produktion landwirtschaftlicher Produkte, b) der gemeinschaftliche Einkauf landwirtschaftlicher Bedarfsartikel, c) die Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte, d) der gemeinschaftliche Verkauf landwirtschaftlicher Produkte, e) die Unterhaltung und der Betrieb von Hilft- und Nebenbetrieben, die gemeinschaftliche Nutzung der landwirtschaftlichen Betriebseinrichtungen und Maschinen, g) die Beteiligung an Unternehmen, die der Förderung der wirtschaftlichen Tätigkeit der Genossenschaft verpflichtet sind, h) die Vermietung und Verpachtung von Gebäuden, Anlagen. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, wird die Genossenschaft durch dieses allein vertreten. Sind zwei Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten diese die Genossenschaft gemeinsam oder ein Vorstandsmitglied vertritt die Genossenschaft gemeinsam mit einem Prokuristen.