Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
9 |
b)
Geschäftsanschrift:
Äußere Gröster Straße 16, 06249 Mücheln
(Geiseltal) |
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b)
Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Möller, Sebastian, Mücheln, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
28.01.2025
Krümmel |
8 |
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b)
Bestellt:
Geschäftsführer:
Möller, Sebastian, Mücheln, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Dr. Freiherr von Reitzenstein, Constantin,
Issigau, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
18.07.2023
Krümmel |
HRB 202695: Agrar-Verwaltungsgesellschaft Geiseltal mbH, Mücheln, Merseburger Str. 71, 06249 Mücheln. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Äußere Gröster Str. 16, 06249 Mücheln.
HRB 202695: Agrar-Verwaltungsgesellschaft Geiseltal mbH, Mücheln, Merseburger Str. 71, 06249 Mücheln. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Jähn, Gert, Mücheln, * ‒.‒.‒‒; Schmalfuß, Birgit, Mücheln (Geiseltal), * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Bartmer, Carl-Philipp, Mücheln (Geiseltal), * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 202695: Agrar-Verwaltungsgesellschaft Geiseltal mbH, Mücheln, Merseburger Str. 71, 06249 Mücheln. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.09.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tage mit der Reitzensteiner Agrargesellschaft GmbH mit Sitz in Issigau (Amtsgericht Hof HRB 5289) verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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