GnR 1097: Agrarbetrieb Wohlsdorf e.G., Bernburg (Saale) (Crüchern 1 b, 06406 Bernburg (Saale) OT Wohlsdorf). Die Generalversammlung vom 21.02.2019 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden die §§ 5 (Ausscheiden durch Tod eines Mitglieds) und 24 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben) nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht:§ 24 Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben(1) Der Geschäftsanteil beträgt 1.025,00 EUR. Jedes Mitglied ist verpflichtet sich mit mindestens einem Geschäftsanteil (Pflichtanteil) zu beteiligen.Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen 6 Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können (§ 22 Abs. 1 bis 3 GenG).
GnR 1097: Agrarbetrieb Wohlsdorf e.G., Bernburg (Saale) (Crüchern 1 b, 06406 Bernburg OT Wohlsdorf). Geändert, nun: Vorstand: Dr. Dohrmann, Heiner, Bernburg OT Wohlsdorf, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Agrarbetrieb Wohlsdorf eG, Bernburg (Crüchern 1 b, 06406 Bernburg OT Wohlsdorf). Die Generalversammlung vom 05.04.2012 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden: § 1 (Firma und Sitz), § 12 (Aufgaben und Pflichten des Vorstands), § 19 (Versammlungsleitung, Prüfungsverband), § 20 (Gegenstände der Beschlussfassung) und § 34 (Gesetzlicher Prüfungsverband) nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls. Neue Firma: Agrarbetrieb Wohlsdorf e.G. Neuer Sitz: Bernburg (Saale). Personenbezogene Daten geändert, nun: Vorstand: Dr. Dohrmann, Heiner, Bernburg OT Wohlsdorf, * ‒.‒.‒‒.
Agrarbetrieb Wohlsdorf e.G., Wohlsdorf, (Hauptstraße 30, 06408 Wohlsdorf).Ausgeschieden: stellvertr. Vorstandsvorsitzender: Herbst, Ulrich, Leau, * ‒.‒.‒‒. Ausgeschieden: Vorstand: Zielonkowski, Klaus, Cörmigk, * ‒.‒.‒‒. Funktionsbezeichnung von Amts wegen gelöscht: Vorstand: Dr. Dohrmann, Heiner, Biendorf, * ‒.‒.‒‒.
Agrarbetrieb Wohlsdorf e.G., Wohlsdorf (Dorfstraße 30, 06408 Wohlsdorf). Die Generalversammlung vom 05.06.08 hat die Neufassung der Satzung nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls beschlossen. Neuer Gegenstand: a) die Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte, deren Bearbeitung, Verarbeitung und Vermarktung, b) die Erbringung von Dienstleistungen im ländlichen Raum, insbesondere Leistungen im Bereich der Landschaftsgestaltung und des Landschaftsschutzes sowie der Landschaftspflege, c) Beteiligung an anderen Unternehmen sowie die Gründung eigener Unternehmen, wenn sie der Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft der Mitglieder zu dienen bestimmt sind, d) die gemeinsame Bewirtschaftung des genossenschaftlichen Bodeneigentums und der landwirtschaftlichen Nutzflächen der Mitglieder, e) die Vermietung und Verpachtung.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht:Zu § 24 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben)auszugsweise:(1) Der Geschäftsanteil beträgt 1.025,00 EUR. Jedes Mitglied ist verpflichtet sich mitmindestens 6 Geschäftsanteile (Pflichtanteile) zu beteiligen. Investierende Mitglieder dürfen sich nur mit 2 Geschäftsanteilen beteiligen.(2) Auf die Pflichtanteile bzw. auf den Geschäftsanteil sind sofort 10 % einzuzahlen. Überdie Höhe und Fälligkeit der weiteren Einzahlungen entscheidet die Generalversammlung. Vorzeitige Volleinzahlung ist zulässig,(3) Die Mitglieder können Zahlungen auf die Geschäftsanteile auch in Form von Sacheinlagen leisten, Als Sacheinlagen sind nur Vermögensgegenstände zulässig, deren wirtschaftlicher Wert feststellbar und vom Prüfungsverband bei der Gründung bzw. vor Einbringung in einer gutachterlichen Äußerung im Rahmen der Pflichtprüfung begutachtet werden muss.(4) Ein Mitglied kann sich mit weiteren zusätzlichen Geschäftsanteilen beteiligen. Die Beteiligung eines Mitgliedes mit einem weiterem zusätzlichen Geschäftsanteil darf erst zugelassen werden, wenn die Pllichtbeteiligung oder der zuletzt übernommene Geschäftsanteil voll eingezahlt ist. Das gleiche gilt für die Beteiligung mit weiteren Geschäftsanteilen.Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen 6 Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können (§ 22 Abs. 1 bis 3 GenG).
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