GnR 73 CB: Agrargenossenschaft "Elstertal" eG Plessa, Plessa, Waldstr. 71 - 89, 04928 Plessa. Firmensitz: Geschäftsanschrift: Waldstr. 71 - 89, 04928 Plessa; Rechtsverhaeltnis: Die Generalversammlung vom 20.05.2014 hat die formwechselnde Umwandlung der Genossenschaft in die Agrar GmbH "Elstertal" Plessa (Amtsgericht Cottbus, HRB 11610) beschlossen. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird
Agrargenossenschaft "Elstertal" e.G., Plessa(Waldstr. 71 - 89, 04928 Plessa). Neue Firma: Agrargenossenschaft "Elstertal" eG Plessa. Neuer Gegenstand: (1) Die Agrargenossenschaft Plessa eG ist eine eingetragene Genossenschaft im Sinne des § 1 Abs. 1 des Genossenschaftsgesetzes (GenG). (2) Zweck der Genossenschaft ist den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren soziale Belange durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern. (3) Dem Förderzweck dienen insbesondere als Gegenstände: a) die Produktion, Lagerung, Bearbeitung und Vermarktung pflanzlicher Erzeugnisse, insbesondere - Getreide und Olfrüchte; - die Produktion, Verarbeitung und Vermarktung tierischer Erzeugnisse, insbesondere Milch, Rindfleisch; - Nebenproduktion und Dienstleistungen. b) die Erhaltung der Vermögenswerte durch gewissenhafte und sachkundige Bewirtschaftung; c) die wirtschaftliche und nutzbringende Verwertung des Vermögens durch Verkauf an Mitglieder und Dritte; d) die Beteiligung an der Erzeugung von erneuerbaren Energien. (4) Ferner sind Geschäftszweige zulässig, die der Förderung des Gegenstandes dienen. Zu diesem Zweck sind auch Beteiligungen an anderen Unternehmen zulässig. (5) Die Ausdehnung des Geschäftsbetnebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Vertretungregelung: Die Genossenschaft wird vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich, unter ihnen der Vorstandsvorsitzende oder sein Stellvertreter. Die Vorstandsmitglieder sind befugt, Rechtsgeschäfte mit sich selbst und als Vertreter Dritter abzuschließen. Die Satzung ist am 29.06.2007 geändert und neu gefasst, sowie erneut geändert am 26.10.2007 in § 14 (Vertretung)..