GnR 96: Agrargenossenschaft "Neuland" Kamern eG, Kamern (Birkenallee 8, 39524 Kamern). Die Generalversammlung vom 28.10.2020 hat die Neufassung der Satzung nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls beschlossen. Dabei wurde u.a. geändert: § 15 (Vertretung). Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
GnR 96: Agrargenossenschaft "Neuland" Kamern eG, Kamern (Birkenallee 8, 39524 Kamern). Ausgeschieden: Vorstand: Wiggert, Helmut, Kamern, * ‒.‒.‒‒.
Agrargenossenschaft "Neuland" Kamern eG, Kamern, (Birkenallee 8, 39524 Kamern).Die Generalversammlung vom 21.04.09 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Neuer Gegenstand: a) die Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte, deren Bearbeitung, Verarbeitung und Vermarktung, b) die Erbringung von Dienstleistungen im ländlichen Raum, insbesondere Leistungen im Bereich der Landschaftsgestaltung und des Landschaftsschutzes sowie der Landschaftspflege, c) Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die Gründung eigener Unternehmen, wenn sie der Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft der Mitglieder zu dienen bestimmt sind, d) die gemeinsame Bewirtschaftung der gepachteten landwirtschaftlichen Nutzflächen und der genossenschaftlichen Eigentumsflächen, die Vermietung und Verpachtung. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht:§ 37 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben) auszugsweise:(1) Ein Geschäftsanteil beträgt 250 EURO.(2) Jedes Mitglied ist verpflichtet sich nach Maßgabe folgender Pflichtstaffel mitGeschäftsanteilen (Pflichtanteile) zu beteiligen:a) mitarbeitende Mitglieder nach § 3 Abs. 1 30 Geschäftsanteileb) landbereitstellende Mitglieder nach § 3 Abs.1 20 Geschäftsanteilec) alle übrigen Mitglieder 10 GeschäftsanteileSondermitglieder müssen die 10 Geschäftsanteile sofort voll einzahlen. Im Übrigen sind auf die jeweilige Pflichtbeteiligung sofort 10 % einzuzahlen und die weitere Einzahlung auf die Pflichtbeteiligung innerhalb von 5 Jahren beginnend ab dem folgenden Geschäftsjahr zu leisten. Die vorzeitige Volleinzahlung des Geschäftsanteils ist zugelassen.Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen 6 Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können (§ 22 Abs. 1 bis 3 GenG).
Agrargenossenschaft "Neuland" Kamern eG, Kamern (Mühlenweg 14, 39524 Kamern). Geändert, nun: Stellvertreter: Holzendorf, Gerlinde, Schollene, * ‒.‒.‒‒. Geändert, nun: Vorstand: Wiggert, Helmut, Kamern, * ‒.‒.‒‒.
Agrargenossenschaft "Neuland" Kamern, Kamern (Mühlenweg 14, 39524 Kamern). Bestellt: Vorstand: Holzendorf, Gerlinde, Schollene, * ‒.‒.‒‒. Ausgeschieden: Vorstand: Wolfgramm, Barbara, Kamern, * ‒.‒.‒‒.