GnR 1085: Agrargenossenschaft Baalberge eG, Bernburg (Saale) (Umgehungsstraße 30, 06406 Bernburg (Saale) OT Baalberge). Die Generalversammlung vom 31.07.2018 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden:§ 41 (Geschäftsjahr) nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls.
GnR 1085: Agrargenossenschaft Baalberge eG, Bernburg (Saale) (Umgehungsstraße 30, 06406 Bernburg (Saale) OT Baalberge). Ausgeschieden: Vorstand: Koch, Andreas, Peißen, * ‒.‒.‒‒.
Agrargenossenschaft Baalberge eG, Baalberge (Umgehungsstraße 30, 06406 Bernburg (Saale) OT Baalberge). Nach Gebietsreform von Amts wegen berichtigt: Neuer Sitz: Bernburg (Saale). Bestellt: Vorstand: Mutke, Ulli, Staßfurt, * ‒.‒.‒‒. Ausgeschieden: Vorstand: Linker, Ilona, Bernburg, * ‒.‒.‒‒. Name und Wohnort von Amts wegen berichtigt: Vorstand: Schumacher, Dirk, Osternienburger Land OT Thurau, * ‒.‒.‒‒. Funktionsbezeichnung von Amts wegen gelöscht und personenbezogene Daten ergänzt, nun: Vorstand: Mädchen, Eckhard, Bernburg OT Baalberge, * ‒.‒.‒‒.
Agrargenossenschaft Baalberge eG, Baalberge (Umgehungsstr. 30, 06408 Baalberge). Die Generalversammlung vom 11.04.2008 hat nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls die Neufassung der Satzung und mit ihr die Änderung des § 15 (Vertretung) beschlossen. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Weiter wurde § 37 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben) in den Absätzen 1 bis 3 wie folgt neu gefasst: (1) Der Geschäftsanteil beträgt Euro 1.050,00. Jedes Mitglied ist verpflichtet sich mit mindestens 2 Geschäftsanteilen (Pflichtanteile) zu beteiligen. (2) Auf die Pflichtbeteiligung sind sofort 10% einzuzahlen. Die weiteren Einzahlungen sind in 6 gleichen Jahresraten, beginnend ab dem folgenden Geschäftsjahr zu leisten, bis der Betrag der Pflichtbeteiligung errreicht ist. Die vorzeitige Volleinzahlung des Geschäftsanteils ist zugelassen. (3) Ein Mitglied kann sich mit weiteren Geschäftsanteilen beteiligen. Die Beteiligung eines Mitgliedes mit einem weiteren zusätzlichen Geschäftsanteil darf erst zugelassen werden, wenn die Pflichtbeteiligung oder der letzte Geschäftsanteil voll eingezahlt ist; das gleiche gilt für die Beteiligung mit weiteren Geschäftsanteilen. Für die Einzahlung der zusätzlichen Geschäftsanteile gilt Abs. 2. Die Höchstzahl der Geschäftsanteile, die ein investierendes Mitglied übernehmen darf, beträgt 5 Geschäftsanteile. Nicht eingetragen:Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.