Agrargenossenschaft Maxen e.G., Müglitztal (Maxener Str. 72, 01809 Müglitztal). Die Verschmelzung wurde am 26.10.2005 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Agrargenossenschaft Maxen e.G., Müglitztal (Maxener Str. 72, 01809 Müglitztal). Die Genossenschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.06.2005 und des Beschlusses ihrer Generalversammlung vom 16.08.2005 sowie des Beschlusses der Generalversammlung der übernehmenden Genossenschaft vom 17.08.2005 mit der Agrargenossenschaft Niederseidewitz e.G. mit dem Sitz in Bahretal (Amtsgericht Dresden GnR 119) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.