Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift und
empfangsberechtigte Person der
Europäischen Genossenschaft,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Kapital/Nachschusspflicht |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand; Leitungsorgan oder
geschäftsführende Direktoren der
Europäischen Genossenschaft;
Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
7 |
a)
Von Amts wegen berichtigt:
Agrargenossenschaft Querfurt eG |
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a)
Die Generalversammlung vom 09.09.2021 hat
die Änderung der Satzung beschlossen.
Geändert wurde: § 37 (Geschäftsanteil und
Geschäftsguthaben) nach näherer Maßgabe
des eingereichten Protokolls. |
a)
05.03.2024
Schmelzer |
GnR 3143: Agrargenossenschaft Querfurt e. G., Querfurt (Ahornstr. 27, 06268 Querfurt). Ausgeschieden: Vorstand: Großmann, Sabine, Querfurt, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Vorstand: Döhler, Tobias, Altwigshagen, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Buhl, Antje, Querfurt, * ‒.‒.‒‒.
GnR 3143: Agrargenossenschaft Querfurt e. G., Querfurt (Ahornstr. 27, 06268 Querfurt). Die LPAG Wolferstedt GmbH mit dem Sitz in Allstedt (Amtsgericht Stendal HRB 23251) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 04.07.2016 sowie des Beschlusses der Generalversammmlung vom 28.06.2016 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 25.05.2016 mit der Genossenschaft durch Aufnahme verschmolzen.
GnR 3143: Agrargenossenschaft Querfurt e. G., Querfurt (Ahornstr. 27, 06268 Querfurt). Die LPAG Wolferstedt GmbH mit dem Sitz in Allstedt (Amtsgericht Stendal HRB 23251) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 04.07.2016 sowie des Beschlusses der Generalversammmlung vom 28.06.2016 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 25.05.2016 mit der Genossenschaft durch Aufnahme verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht:Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen 6 Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können (§ 22 Abs. 1 bis 3 GenG).
GnR 3143:Agrargenossenschaft Querfurt e. G., Querfurt (Ahornstr. 27, 06268 Querfurt). Die Generalversammlung vom 09.07.2015 hat die Neufassung der Satzung nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls und damit u.a. die Änderung des Gegenstands des Unternehmens beschlossen. Neuer Gegenstand: - die gemeinschaftliche Bewirtschaftung des Bodens und die gemeinschaftliche Tierhaltung - die gemeinschaftliche Produktion pflanzlicher und tierischer Erzeugnisse - die Lagerung und Veredlung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse - die Verwertung und der Absatz der erzeugten Produkte - die Zucht und Vermehrung tierischer und pflanzlicher Produkte - der gemeinschaftliche Einkauf landwirtschaftlicher Bedarfsartikel - die Unterhaltung und der Betrieb von Nebenbetrieben - die Beteiligung an Unternehmen, die in der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte tätig sind - die Verwaltung, Vermietung und Verpachtung von Wohnungen und sonstigen Anlagegegenständen - die Erzeugung und Vermarktung erneuerbarer Energien. Berichtigt:
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