Agrargenossenschaft Reinhardtsgrimma e.G., Reinhardtsgrimma (Zur Alten Schäferei 19, 01768 Reinhardtsgrimma). Die Umwandlung wurde am 21.12.2006 in das Register des Amtsgerichts Dresden HRB 25179 eingetragen.
Agrargenossenschaft Reinhardtsgrimma e.G., Reinhardtsgrimma (Zur Alten Schäferei 19, 01768 Reinhardtsgrimma). Die Genossenschaft ist durch Beschluss der Generalversammlung vom 22.08.2006 durch Formwechsel umgewandelt in die Agrargesellschaft Reinhardtsgrimma AG mit dem Sitz in Reinhardtsgrimma. Die Umwandlung wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform in das für diese Rechtsform maßgebende Register.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Umwandlung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.