GnR 200202: Agrargenossenschaft Taupadel eG, Nobitz (Bornshain Nr. 53, 04603 Nobitz OT Saara). Die Genossenschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28.04.2017 sowie Beschluss ihrer außerordentlichen Generalversammlung vom 27.04.2017 und Beschluss der außerordentlichen Generalversammlung der übernehmenden Genossenschaft vom 27.04.2017 mit der Agrargenossenschaft Gößnitz eG mit dem Sitz in Nobitz (Amtsgericht Jena GnR 200198) verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
GnR 200202: Agrargenossenschaft Taupadel eG, Nobitz (Bornshain Nr. 53, 04603 Nobitz OT Saara). Ausgeschieden: Vorstand: Dießel, Willfried, Agrar-Ingenieur, Gößnitz. Bestellt: Vorstand: Petzold, Lucas, Frohnsdorf, * ‒.‒.‒‒.
Agrargenossenschaft Taupadel eG, Saara b. Schmölln (Bornshain Nr. 53, 04603 Saara b. Schmölln). Bestellt: Vorstand: Schmidt, Wolfgang, Saara OT Podelwitz, * ‒.‒.‒‒. Ausgeschieden: Vorstand: Tauber, Hans-Jürgen, Gößnitz.
Agrargenossenschaft Taupadel eG, Saara b. Schmölln, (Bornshain Nr. 53, 04603 Saara b. Schmölln).Die Generalversammlung vom 19.05.2009 hat die Neufassung des Statuts beschlossen. Dabei wurden auch geändert: §§ 2 (Zweck und Gegenstand), 15 (Vertretung). Neuer Gegenstand: die Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte, deren Bearbeitung, Verarbeitung und Vermarktung, sowie die Erbringung von Dienstleistungen im ländlichen Raum, insbesondere Leistungen im Bereich der Landgestaltung und des Landschaftsschutzes sowie der Landschaftspflege; Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die Gründung eigener Unternehmen, wenn sie der Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft der Mitglieder zu dienen bestimmt sind; z.B. die gemeinsame Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Nutzflächen der Mitglieder, die Vermietung und Verpachtung. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.