GnR 3056: Agrargenossenschaft Volkstedt e.G., Eisleben (Oberrißdorfer Straße 01, 06295 Lutherstadt Eisleben). Die Vermögensverwaltungs GmbH Volkstedt mit dem Sitz in Lutherstadt Eisleben (Amtsgericht Stendal HRB 203201) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 11.11.2015 sowie des Beschlusses der Generalversammlung vom 11.11.2015 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 11.11.2015 mit der Genossenschaft verschmolzen.Nicht eingetragen:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
GnR 3056:Agrargenossenschaft Volkstedt e.G., Eisleben (Oberrißdorfer Straße 01, 06295 Lutherstadt Eisleben). Die Generalversammlung vom 09.06.2015 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde u.a. geändert: § 1 (Firma, Sitz, Gegenstand) nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls. Neuer Gegenstand: a. die Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte, deren Bearbeitung, Verarbeitung und Vermarktung, sowie b. die Erbringung von Dienstleistungen im ländlichen Raum, insbesondere Leistungen im Bereich der Landschaftsgestaltung und des Landschaftsschutzes sowie der Landschaftspflege; c. Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die Gründung eigener Unternehmen, wenn sie der Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft der Mitglieder zu dienen bestimmt sind; d. die gemeinsame Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Nutzflächen der Mitglieder, die Vermietung und Verpachtung.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht:§ 14 Geschäftsanteil, Geschäftsguthaben, Nachschusspflicht(1) Der Geschäftsanteil beträgt 128,00 Euro.Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen 6 Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können (§ 22 Abs. 1 bis 3 GenG).
GnR 3056:Agrargenossenschaft Volkstedt e.G., Eisleben (Oberrißdorfer Straße 01, 06295 Lutherstadt Eisleben). Die Volkstedter Bioenergie GmbH mit dem Sitz in Eisleben (Amtsgericht Stendal HRB 17655) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.02.2015 sowie des Beschlusses der Generalversammlung vom 23.02.2015 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 23.02.2015 mit der Genossenschaft verschmolzen.
GnR 3056:Agrargenossenschaft Volkstedt e.G., Eisleben (Oberrißdorfer Straße 01, 06295 Lutherstadt Eisleben). Die Volkstedter Bioenergie GmbH mit dem Sitz in Eisleben (Amtsgericht Stendal HRB 17655) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.02.2015 sowie des Beschlusses der Generalversammlung vom 23.02.2015 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 23.02.2015 mit der Genossenschaft verschmolzen.Nicht eingetragen:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
GnR 3056:Agrargenossenschaft Volkstedt e.G., Eisleben (Oberrißdorfer Str. 01, 06295 Lutherstadt Eisleben OT Volkstedt). Die Generalversammlung vom 27.02.2014 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde u.a. geändert: § 14 (Vorstand) nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls. Der Vorstand besteht aus einem Mitglied. Dieses vertritt die Genossenschaft allein und ist befugt, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Von Amts wegen eingetragen gem. § 24 Abs. 2 GenG: Die Vertretungsregelung gilt nur bei einer Genossenschaft mit nicht mehr als 20 Mitgliedern. Ausgeschieden: Vorstand: Neubert, Axel, Lutherstadt Eisleben OT Volkstedt, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Hempel, Maritta, Volkstedt.
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