GnR 10072: Agrargenossenschaft Zinzow eG, Boldekow (Zinzow 1, 17392 Boldekow). Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers (Amtsgericht Neubrandenburg HRB 20338) am 10.08.2016 wirksam geworden.
GnR 10072: Agrargenossenschaft Zinzow eG, Boldekow (Zinzow 1, 17392 Boldekow). Die Genosseschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Generalversammlung vom 03.08.2016 im Wege des Formwechsels in die Agrargesellschaft am Landgraben Zinzow mbH mit Sitz in Boldekow (Amtsgericht Neubrandenburg 50 AR 135/2016) umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.