GnR 1098: Agrargenossenschaft e.G. Apollensdorf, Lutherstadt Wittenberg (Hasensprung 5, 06886 Luth. Wittenberg, OT Apollensdorf). Ausgeschieden: Vorstand: Kletzke, Doris, Coswig, * ‒.‒.‒‒.
Agrargenossenschaft e.G. Apollensdorf, Apollensdorf, (Hasensprung 5, 06886 Luth. Wittenberg, OT Apollensdorf).Von Amts wegen berichtigt: Die Generalversammlung vom 18.12.2007 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Von Amts wegen nach Gebietsreform geändert: Neuer Sitz: Lutherstadt Wittenberg. Geändert, nun: Vorstand: Bender, Thomas, Luth. Wittenberg OT Apollensdorf, * ‒.‒.‒‒; Kletzke, Doris, Coswig, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Agrargenossenschaft e.G. Apollensdorf, Apollensdorf-Nord (Hasensprung 5, 06886 Apollensdorf-Nord). Die Generalversammlung vom 18.12.2007 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls. Neuer Sitz: Apollensdorf. Neuer Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die gemeinschaftliche Erzeugung, die Bearbeitung, Verarbeitung und der Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse im weitesten Sinne. Daneben sind Geschäftszweige zulässig, die der Förderung der landwirtschaftlichen Erzeugung dienen; zu diesem Zweck sind auch Beteiligungen an anderen Unternehmen zulässig. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt dieses einzeln.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht:Zu § 28: Auf die Pflichtbeteiligung sind sofort 10 % einzuzahlen. Der Restbetrag ist in gleichen Jahresraten, jeweils fällig am folgenden Jahresende, einzuzahlen. Die vorzeitige Volleinzahlung ist statthaft.Die Mitglieder können Zahlungen auf die Geschäftsanteile auch in Form von Sacheinlagen leisten. Als Sacheinlagen sind nur Vermögensgegenstände zulässig, deren wirtschaftlicher Wert feststellbar und vom Prüfungsverband bei der Gründung bzw. vor Einbringung in einer gutachterlichen Äußerung im Rahmen der Pflichtprüfung begutachtet werden muss.Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen 6 Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können (§ 22 Abs. 1 bis 3 GenG).
Agrargenossenschaft e.G. Apollensdorf, Apollensdorf-Nord (Hasensprung 5, 06886 Apollensdorf-Nord). Bestellt: Vorstandsvorsitzender: Bender, Thomas, Wittenberg, * ‒.‒.‒‒. Ausgeschieden: Vorsitzende: Wiedemann, Christine, Reinsdorf.