GnR 51: Agrargenossenschaft eG "Elbvorland" Grieben, Tangerhütte (Weißewarter Straße 1, 39517 Tangerhütte OT Grieben). Die Mitgliederversammlung vom 23.11.2020 mit Nachtrag vom 28.01.2021 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder vertreten. Hat die Genossenschaft 20 oder weniger Mitglieder, kann der Vorstand aus einer Person bestehen; dieser vertritt die Genossenschaft allein. Bestellt: Vorstand: Barking, Helmut, Barnstorf, * ‒.‒.‒‒; Barking, Arndt, Barnstorf, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Vorstand: Kahnt, Siegfried, Blätz, * ‒.‒.‒‒; Oelze, Elke, Grieben, * ‒.‒.‒‒.
GnR 51: Agrargenossenschaft eG "Elbvorland" Grieben, Tangerhütte (Weißewarter Straße 1, 39517 Tangerhütte OT Grieben). Die Generalversammlung vom 12.06.2020 hat die Änderung des § 7 (Ausscheiden durch Tod) der Satzung beschlossen.
Agrargenossenschaft eG "Elbvorland" Grieben, Grieben (Weißewarter Weg 1, 39517 Tangerhütte OT GriebenPersonenbezogene Daten (Vertretungsbefugnis) geändert, nun: Vorstand: Kahnt, Siegfried, Blätz, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Personenbezogene Daten (Vetretungsbefugnis) geändert, nun: Vorstand: Oelze, Elke, Grieben, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Agrargenossenschaft eG "Elbvorland" Grieben, Grieben, (Weißewarter Weg 1, 39517 Grieben).Die Generalversammlung vom 11.06.2010 hat die Neufassung der Satzung und mit ihr u.a. Änderungen in § 2 (Gegenstand) und § 14 (Vertretung der Genossenschaft) nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls beschlossen. Neuer Gegenstand: die Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte, deren Bearbeitung, Verarbeitung und Vermarktung, sowie die Einbringung von Dienstleistungen im ländlichen Raum, insbesondere Leistungen im Bereich Landschaftsgestaltung und des Landschaftsschutzes sowie der Landschaftspflege; Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die Gründung eigener Unternehmen, wenn sie der Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft der Mitglieder zu dienen bestimmt sind ; die gemeinsame Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Nutzflächen der Mitglieder und der gepachteten Flächen, die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken und Gewerbeimmobilien.
Agrargenossenschaft eG "Elbvorland" Grieben, Grieben, (Weißewarter Weg 1, 39517 Grieben).Die Generalversammlung vom 29.05.2009 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurde: § 37 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben). Als nicht eingetragen wird veröffentlicht:§ 37 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben) auszugsweise (2) Auf den Geschäftsanteil sind 400,00 Euro sofort einzuzahlen. Der Rest ist in 6 gleichen Jahresraten zu 360,00 Euro einzuzahlen. Die vorzeitige Volleinzahlung des Geschäftsanteils ist zugelassen.Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen 6 Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können (§ 22 Abs. 1 bis 3 GenG).
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