GnR 68 CB: Agrargenossenschaft eG Heinersbrück, Heinersbrück (Wiesenweg 5, 03185 Heinersbrück). Prokura: 1. Halbasch, Heike, * ‒.‒.‒‒, Teichland; Prokura gemeinsam mit einem Vorstand; Rechtsform: Die Satzung ist am 17.03.2017 geändert in § 23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat) und § 24 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrats).
Agrargenossenschaft eG Heinersbrück, Heinersbrück(Wiesenweg 5, 03185 Heinersbrück). Neuer Gegenstand: die Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte und deren Vermarktung. Daneben sind Geschäftszweige zulässig, die der Förderung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse dienen. Zu diesem Zweck sind auch Beteiligungen an anderen Unternehmen zulässig.; die Erbringung von Dienstleistungen im ländlichen Raum, insbesondere Leistungen im Bereich der Landschaftsgestaltung und des Landschaftsschutzes sowie der Landschaftspflege; Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die Gründung eigener Unternehmen, wenn sie der Förderung des Erwerbs zu dienen bestimmt sind; die gemeinsame Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Nutzflächen der Mitglieder; die Vermietung und Verpachtung; die Erzeugung regenerativer Energien; das Betreiben von gastronomischen Einrichtungen; das Betreiben eines Hofladens mit Informationspunkt Landwirtschaft und Braunkohle. Allgemeine Vertretungregelung: Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitglieder bis maximal drei Mitglieder. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Die Eintragung zu Nr. 2 ist von Amts wegen wie folgt berichtigt:; Vorstandsmitglied:; Speicke, Dieter, * ‒.‒.‒‒, Tauer; Die Satzung ist am 27.02.2009 geändert in § 2 (Zweck und Gegenstand), § 3 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 4 (Beendigung der Mitgliedschaft), § 6 (Übertragung des Geschäftsguthabens), § 8 neu § 9 (Ausschluss), § 9 neu § 10 (Auseinandersetzung), § 10 neu § 11 (Rechte der Mitglieder), § 11 neu § 12 (Pflichten der Mitglieder), § 14 neu § 15 (Vertretung), § 21 neu § 22 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates), § 23 neu § 24 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrates), § 24 neu § 25 (Konstituierung, Beschlussfassung), § 27 neu § 28 (Einberufung und Tagungsort), § 30 neu § 31 (Mehrheitserfordernisse), § 34 neu § 35 (Versammlungsniederschrift), neu § 39a (Kapitalrücklage), neu § 39b (Beteiligungsfonds), § 41 neu § 42 (Jahresabschluss), § 43 neu § 44 (Deckung des Jahresfehlbetrages), § 44 neu § 45 (Liquidation), § 45 neu § 46 (Bekanntmachung) und neu § 47 (Gerichtsstand). Der Paragraph 8 (Auflösung einer juristischen Person oder Personengesellschaft) ist neu eingefügt, dadurch ändert sich die Zählweise der nachfolgenden Paragraphen entsprechend..