Agrargesellschaft Hohenselchow mbH, Hohenselchow-Groß Pinnow, Heinrichsdorfer Straße 12, 16306 Hohenselchow-Groß Pinnow. Die Verschmelzung ist mit der am 28.02.2012 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Neubrandenburg, HRB 3673) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen.
Agrargesellschaft Hohenselchow mbH, Hohenselchow-Groß Pinnow, Heinrichsdorfer Straße 12, 16306 Hohenselchow-Groß Pinnow. inländische Geschäftsanschrift: Heinrichsdorfer Straße 12, 16306 Hohenselchow-Groß Pinnow. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 14.02.2012 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Agrargesellschaft Neuensund mbH mit Sitz in Neuensund, Amtsgericht Neubrandenburg, HRB 3673, verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.