HRB 8686: Agrargesellschaft Kosenow GmbH, Kosenow, Dorfstraße 7, 17398 Neu Kosenow. Die Gesellschafterversammlung vom 24.11.2018 hat eine Neufassung des Gesellschaftsvertrages und eine Änderung in § 3 (Geschäftsjahr, Dauer) nun § 4 (Dauer der Gesellschaft/Geschäftsjahr), sowie redaktionell in § 5 Stammkapital, Stammeinlagen) nun § 3 Ziffer 1 (Stammkapital/Geschäftsanteile), § 6 (Geschäftsführer), § 7 (Vertretung) und § 8 (Geschäftsführung) nun § 5 (Geschäftsführung und Vertretung) und mit ihr eine Änderung des Geschäftsjahres beschlossen. Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführer: Schiewer, Martin, Kuhfelde, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 8686: Agrargesellschaft Kosenow GmbH, Kosenow, Dorfstraße 7, 17398 Neu Kosenow. Bestellt als Geschäftsführer: Schiewer, Martin, Ducherow, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Agrargesellschaft Kosenow GmbH, Kosenow, Dorfstraße 7, 17398 Neu Kosenow. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.07.2013. Geschäftsanschrift: Dorfstraße 7, 17398 Neu Kosenow. Gegenstand: die Erzeugung und der Handel mit landwirtschaftlichen Produkten sowie die Erbringung von Dienstleistungen. Stammkapital: 36.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Tuchard, Karsten, Anklam, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Agrargenossenschaft Kosenow e.G., Neu Kosenow (AG Stralsund Gnr 56) nach Maßgabe des Beschlusses der Generalversammlung vom 23.07.2013. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.