HRB 979 SE: Agrargesellschaft Kruse GmbH, Damsdorf, Schmalenseer Str. 5, 23824 Damsdorf. Rechtsverhaeltnis: Die Verschmelzung ist mit der am 14.02.2012 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Stralsund, HRB 5971) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen.
HRB 979 SE: Agrargesellschaft Kruse GmbH, Damsdorf, Schmalenseer Str. 5, 23824 Damsdorf. Vorstand: Änderung zu Nr. 1: Geschäftsführer: Kruse, Rolf, * ‒.‒.‒‒, Damsdorf, Landwirt; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.01.2012 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Gut Bad Sülze Gmbh mit Sitz in Bad Sülze (Amtsgericht Stralsund, HRB 5971) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Agrargesellschaft Kruse GmbH, Damsdorf, Schmalenseer Str. 5, 23824 Damsdorf. Kapital: 26.000 EUR Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 25.02.2011 ist das Stammkapital auf 25.564,59 EUR umgestellt, sodann auf 26.000 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen). Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25.02.2011 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Bad Sülzer Landwirtschaftsgesellschaft mit beschränkter Haftung & Co. Kommanditgesellschaft mit dem Sitz in Bad Sülze (Amtsgericht Stralsund, HRA 1766) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird..