HRB 4622: Agrargesellschaft Quesitz mbH, Markranstädt, Hauptstraße 9, 04420 Markranstädt OT Quesitz. Von Amts wegen Berichtigung der Eintragung zur Allgemeinen Vertretungsregelung (Regelung im Jahr 2000 neu gefasst, damals Rötung der aufgehobenen frühreren Regelung versehentlich unterblieben): Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Großmann-Neuhäusler, Peter, Vierkirchen, Pasenbach, * ‒.‒.‒‒; Großmann-Neuhäusler, Georg, Vierkirchen, Pasenbach, * ‒.‒.‒‒; Großmann-Neuhäusler, Mathias, Vierkirchen, Pasenbach, * ‒.‒.‒‒; Großmann-Neuhäusler, Johannes, Vierkirchen, Pasenbach, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Herrmann, Heinz, Schkeuditz, * ‒.‒.‒‒.
HRB 4622: Agrargesellschaft Quesitz mbH, Markranstädt, Hauptstraße 9, 04420 Markranstädt OT Quesitz. Die Quesitzer Agrarprodukte GmbH mit dem Sitz in Markranstädt (Amtsgericht Leipzig, HRB 25140) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 12.07.2018 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 4622: Agrargesellschaft Quesitz mbH, Markranstädt, Hauptstraße 9, 04420 Markranstädt OT Quesitz. Die Quesitzer Agrar GmbH mit dem Sitz in Markranstädt (Amtsgericht Leipzig, HRB 33863) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.02.2018 mit Nachtrag vom 19.04.2018 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom 26.02.2018 mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 4622:Agrargesellschaft Quesitz mbH, Markranstädt, Hauptstraße 9, 04420 Markranstädt OT Quesitz.Geburtsdatum von Amts wegen eingetragen (§ 43 HRV): Geschäftsführer: Dr. Herrmann, Heinz, Schkeuditz, * ‒.‒.‒‒. Der Gewinnabführungsvertrag vom 07.12.2010 mit Nachtrag vom 14.12.2010 mit der Agrargesellschaft Altjeßnitz mbH mit dem Sitz in Rahuhn ist durch Aufhebungsvertrag zum 31.12.2013 beendet.
Agrargesellschaft Quesitz mbH, Markranstädt, Hauptstraße 9, 04420 Markranstädt OT Quesitz. Die Gesellschaft hat am 07.12.2010 mit Nachtrag vom 14.12.2010 mit der Agrargesellschaft Altjeßnitz mbH mit dem Sitz in Raguhn (Amtsgericht Stendal, HRB 15749) als herrschendem Unternehmen einen Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 07.12.2010 mit Nachtrag vom 14.12.2010 zugestimmt.
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