HRB 20068: Agrarlohn Müritz GmbH, Ankershagen, Am Natinalpark 10 OT Friedrichsfelde, 17219 Ankershagen. Berichtigung von Amts wegen zur Geschäftsanschrift: Am Nationalpark 10 OT Friedrichsfelde, 17219 Ankershagen.
HRB 20068: Agrarlohn Müritz GmbH, Ankershagen, Lindenallee 20, 17219 Ankershagen. Bestellt als Geschäftsführer: Herbrich, Philipp, Waren (Müritz), * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
HRB 20068: Agrarlohn Müritz GmbH, Ankershagen, Lindenallee 20, 17219 Ankershagen. Die Gesellschafterversammlung vom 17.05.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen sowie der Handel und die Produktion mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Stoll, Meike, Neubrandenburg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 20068:Agrarlohn Müritz GmbH, Ankershagen, Lindenallee 20, 17219 Ankershagen.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.12.2014 mit Änderung vom 21.01.2015. Geschäftsanschrift: Lindenallee 20, 17219 Ankershagen. Gegenstand: Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen und der Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Limpächer, Sören, Möllenhagen, OT Wendorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Limpächer, Sören; Möllenhagen, OT Wendorf ; geb. ‒.‒.‒‒ unter der Firma Agrarlohn Müritz e.K. in Ankershagen (Amtsgericht Neubrandenburg, HRA 2408) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 19.12.2014 / 21.01.2015. Die Ausgliederung ist mit der zeitgleich erfolgten Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.