HRB 29254: Agrarprodukt Rothenburg GmbH, Rothenburg/O.L., Horkaer Str. 24, 02929 Rothenburg/O.L.. Bestellt: Geschäftsführer: Golibrzuch, Marion, Rothenburg/O.L., * ‒.‒.‒‒; Illichmann, Robert, Horka OT Biehain, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Förster, Stefan, Rothenburg OT Geheege, * ‒.‒.‒‒.
Agrarprodukt Rothenburg GmbH, Rothenburg/O.L., Horkaer Str. 24, 02929 Rothenburg/O.L..Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.08.2010. Geschäftsanschrift: Horkaer Str. 24, 02929 Rothenburg/O.L. Gegenstand des Unternehmens: Produktion und Erzeugung pflanzlicher und tierischer Erzugnisse, deren Veredlung sowie Vermarktung und Absatz dieser Erzeugnisse einschließlich der Unterhaltung notwendiger Hilfsbetriebe; Erbringung von Dienstleistungen im ländlichen Raum und Betätigung auf dem Geschäftsfeld der erneuerbaren Energie. Stammkapital: 182.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Förster, Stefan, Rothenburg OT Geheege, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung der Agrarprodukt Rothenburg e. G., mit dem Sitz in Rothenburg/O.L. (Amtsgericht Dresden GnR 86).Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.