GnR 159: Agrarproduktion Zeetze e.G., Zeetze, Schulstieg 5, 19273 Zeetze. Nicht mehr Vorstand: Jandt, Norbert, Zeetze, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Vorständin: Stöckmann, Nadine, Zeetze, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
GnR 159: Agrarproduktion Zeetze e.G., Zeetze, Schulstieg 5, 19273 Zeetze. Die Generalversammlung vom 22.12.2017 hat Änderungen der Satzung in § 14 (Vertretung) und in § 17 (Zusammensetzung und Dienstverhältnisse) beschlossen. Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Die Genossenschaft hat mindestens ein Vorstandsmitglied und höchstens zwei Vorstandsmitglieder. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Nicht mehr Vorstand: Nestler, Angelika, Stapel, * ‒.‒.‒‒.
Agrarproduktion Zeetze e.G., Zeetze (Schulsteg 5, 19273 Zeetze). Die Mitgliederversammlung vom 30.01.2008 hat die Änderung bzw. Neufassung des Statuts beschlossen in § 2 (Zweck und Gegenstand), § 3 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 5 (Kündigung), § 6 (Übertragung des Geschäftsguthabens), § 8 (Ausschluss), § 9 (Auseinandersetzung), § 10 (Rechte der Mitglieder), § 11 (Pflichten der Mitglieder), § 14 (Vertretung), § 17 (Zusammensetzung und Dienstverhältnis), § 20 (Aufgaben und Pflichten), § 21 (Vertretung der Genossenschaft), § 23 (Zusammensetzung und Wahl), § 24 (Beschlussfassung), § 25 (Ausübung der Mitgliedsrechte), § 27 (Einberufung und Tagesordnung), § 29 (Beschlüsse der Mitgliederversammlung), § 32 (Abstimmung und Wahlen), § 34 (Versammlungsniederschrift), § 35 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), § 37 (Andere Rücklagen), § 39 (Beschränkte Nachschusspflicht), § 43 (Verwendung des Jahresüberschusses), § 44 (Deckung des Jahresfehlbetrages), § 46 (Gesetzlicher Prüfungsverband) und in § 47 (Bekanntmachungen). Neuer Unternehmensgegenstand: gemeinschaftliche Erzeugung, die Bearbeitung, Veredelung und der Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Daneben sind Geschäftszweige zulässig, die der Förderung des Geschäftsbetriebes dienen; zu diesem Zweck sind auch Beteiligungen an anderen Unternehmen und die Gründung eigener Unternehmen zulässig. Insbesondere wird folgende neue Regelung bekanntgemacht: Die Nachschusspflicht der Mitglieder ist auf die Haftsumme beschränkt. Für den ersten Geschäftsanteil besteht eine Haftsumme in Höhe von 2.045,00 EUR. Mit den weiteren Geschäftsanteilen ist eine Haftsumme nicht verbunden. Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck bei der Genossenschaft melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.