GnR 325: Agrarunternehmen Starbach-Sachsen eG, Nossen (Am Bahndamm 1, 01683 Nossen OT Bodenbach). Ausgeschieden: Vorstandsvorsitzender: Käppeler, Ernst, Nossen OT Wolkau, * ‒.‒.‒‒.
GnR 325: Agrarunternehmen Starbach-Sachsen eG, Nossen (Am Bahndamm 1, 01683 Nossen OT Bodenbach). Bestellt: Vorstand: Käppeler, Philipp, Nossen OT Wolkau, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied mit der Befugnis, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Pietzsch, Caritas, Nossen, * ‒.‒.‒‒.
Agrarunternehmen Starbach/Sachsen eingetragene Genossenschaft, Ketzerbachtal (Am Bahndamm 1, 01683 Ketzerbachtal OT Bodenbach). Die Generalversammlung vom 12.11.2010 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Neue Firma: Agrarunternehmen Starbach-Sachsen eG. Der Vorstandsvorsitzende ist einzelvertretungsberechtigt; die übrigen Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Agrarunternehmen Starbach/Sachsen eingetragene Genossenschaft, Ketzerbachtal (Am Bahndamm 1, 01683 Ketzerbachtal). Die Agrar GmbH "Königshainer Berge" mit dem Sitz in Kodersdorf (Amtsgericht Dresden, HRB 21193 ) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 01.04.2005 und des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung sowie des Beschlusses der Generalversammlungder übernehmenden Genossenschaft vom selben Tag mit der Genossenschaft verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.