HRB 21374: Agrilux Beteiligungs GmbH, Waldlaubersheim, Feldborn 5, 55444 Waldlaubersheim. Die Verschmelzung der Gesellschaft auf die übernehmende AGRICHEMALUX S.A.mit Sitz in Luxemburg (Handels- und Gesellschaftsregister Luxemburg Nummer B 67472) ist am 30.12.2016 wirksam worden; von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 21374: Agrilux Beteiligungs GmbH, Waldlaubersheim, Feldborn 5, 55444 Waldlaubersheim. Die Gesellschaft ist aufgrund Verschmelzungsplan vom 19.09.2016 mit der AGRICHEMALUX S.A. mit Sitz in Luxemburg (Handels- und Gesellschaftsregister Luxemburg Nummer B 67472) verschmolzen. Die Voraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam sobald die Voraussetzungen nach dem Recht, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind.
HRB 21374: Agrilux Beteiligungs GmbH, Waldlaubersheim, Feldborn 5, 55444 Waldlaubersheim. Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplanes über die grenzüberschreitende Verschmelzung der Agrilux Beteiligungs GmbH mit der AGRICHEMALUX S.A. eingereicht worden. An der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind beteiligt:Die im Handelsregister von Bad Kreuznach unter HRB 21374 eingetragene Firma Agrilux Beteiligungs GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit Sitz in Waldlaubersheim, Deutschland als übertragender Rechtsträger und diedie im Luxemburger Handelsregister (Registre de Commerce et des Sociétés) unter Nummer B 67472 geführte Firma AGRICHEMALUX S.A., eine Aktiengesellschaft (Société Anonyme) nach dem Recht von Luxemburg mit Sitz in Luxemburg als übernehmender Rechtsträger.Minderheitsgesellschafter sind weder bei der AGRICHEMALUX S.A. noch bei der AgriluxBeteiligungs GmbH vorhanden. Die Verschmelzungen werden auf die Gläubiger der übertragenden Agrilux Beteiligungs GmbH keine Auswirkungen haben, da alle Aktiva und Passiva der Agrilux Beteiligungs GmbH im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die AGRICHEMALUX S.A. übergehen. Dies führt dazu, dass Gläubiger der Agrilux Beteiligungs GmbH ihre Ansprüche aus Rechtsgeschäften mit der Agrilux Beteiligungs GmbH gegenüber der AGRICHEMALUX S.A. geltend machen können. Für Gläubiger der Übertragenden Gesellschaft besteht vorgelagerter Schutz in folgendem Umfang: Gläubigern der Übertragenden Gesellschaft, die keine Befriedigung verlangen können, ist nach § 122j UmwG Sicherheit zu leisten, wenn sie innerhalb von zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf gemäß § 122d UmwG vom Registergericht bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Dieses Recht auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern der Übertragenden Gesellschaft nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplanes oder seines Entwurfs entstanden sind.Nach dem luxemburgischen Gesetz über Gesellschaften vom 10. August 1915 in seiner aktuellen Fassung obliegt es den Gläubigern der Gesellschaften, deren Forderungen vor Inkrafttreten der Fusion entstanden sind - unbeschadet anderweitiger Vereinbarungen - innerhalb von (2) zwei Monaten nach Veröffentlichung der Verschmelzung einen Antrag im Eilverfahren an den der Kammer für Handelsangelegenheiten des "Tribunal d'Arrondissement de et à Luxembourg" vorsitzenden Richter zu stellen, angemessene Maßnahmen zu treffen, um Sicherheiten für fällige oder nicht fällige Forderungen zu erhalten, sollte dies im Bezug auf die Verschmelzung nötig sein.Die Gläubiger der Übertragenden Gesellschaft können (kostenfrei) am Sitz der Übertragenden Gesellschaft auf die vollständigen Informationen bezüglich der Ausübung ihrer Rechte zugreifen: Feldborn 5, 55444 Waldlaubersheim, Deutschland.Die Gläubiger der Übernehmenden Gesellschaft können (kostenfrei) am Sitz der Übernehmenden Gesellschaft auf die vollständigen Informationen bezüglich der Ausübung ihrer Rechte zugreifen: 25A, Boulevard Royal, L-2449 Luxemburg.
Agrilux Beteiligungs GmbH, Waldlaubersheim, Feldborn 5, 55444 Waldlaubersheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.12.1998 Die Gesellschafterversammlung vom 17.11.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung von Frankfurt am Main (bisher Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 46489) nach Waldlaubersheim beschlossen. Ferner wurde beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf EURO umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 435,41 auf EUR 26.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 5 zu ändern. Geschäftsanschrift: Feldborn 5, 55444 Waldlaubersheim. Gegenstand: Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen aller Art an Personen- und Kapitalgesellschaften im In- und Ausland. Stammkapital: 26.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Leibling, Udo, Bingen, * ‒.‒.‒‒; Dr. Trockels, Friedrich, Rheda-Wiedenbrück, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt. Geschäftsführer: Roth, Michael, Mannheim, * ‒.‒.‒‒, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen.
Agrilux Beteiligungs GmbH, Frankfurt am Main, Feldborn 5, 55444 Waldlaubersheim. Neuer Sitz: Waldlaubersheim. Geschäftsanschrift: Feldborn 5, 55444 Waldlaubersheim. Der Sitz ist nach Waldlaubersheim (jetzt Amtsgericht Bad Kreuznach, HRB 21374) verlegt.
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