GnR 10: Agrobetrieb e. G. Kaliß, Neu-Kaliß, Schmölener Str. 4, 19294 Neu Kaliß OT Kaliß. Prokura erloschen: Wormstedt, Brigitte, Rassau, * ‒.‒.‒‒.
GnR 10:Agrobetrieb e. G. Kaliß, Neu-Kaliß, Schmölener Str. 4, 19294 Neu Kaliß OT Kaliß.Die Generalversammlung vom 25.09.2015 hat eine Änderung des Statuts in §§ 37 (Gesetzliche Rücklage) und 43 (Gesetzlicher Prüfungsverband) beschlossen.
GnR 10:Agrobetrieb e. G. Kaliß, Neu-Kaliß, Schmölener Str. 4, 19294 Neu Kaliß OT Kaliß.Die Generalversammlung vom 13.09.2011 hat eine Änderung des Statuts in § 3 Abs. 2 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 23 (Gemeinsame Vorschriften für Vorstand und Aufsichtsrat) und § 43 (Gesetzlicher Prüfverband) beschlossen. Geschäftsanschrift: Schmölener Str. 4, 19294 Neu Kaliß OT Kaliß. Nicht mehr Vorstand: Schult, Detlef, Kaliß, * ‒.‒.‒‒.
GnR 10:Agrobetrieb e. G. Kaliß, Neu-Kaliß, Schmölener Str. 4, 19294 Neu Kaliß OT Kaliß.Die Genossenschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.12.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Generalversammlung vom 22.12.2014 und der Generalversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.12.2014 mit der Kaarßen Milchhof e.G., Kaarßen (Amtsgericht Lüneburg, GnR 171) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Agrobetrieb e. G. Kaliß, Neu-Kaliß, (Schmölener Str. 4, 19294 Neu Kaliß OT Kaliß).Die Generalversammlung vom 23.07.2009 hat eine Änderung des Statuts in § 15 (Vertretung), § 22 (gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat) und § 23 (Gemeinsame Vorschriften für Vorstand und Aufsichtsrat) beschlossen. Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
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