Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
8 |
|
|
b)
Personenbezogene Daten von Amts wegen
berichtigt, nun:
Vorstand:
Klingebiel, Thomas, Duderstadt, * ‒.‒.‒‒ |
Prokura erloschen:
Rhein, Marion, Heiligenstadt OT Flinsberg,
* ‒.‒.‒‒ |
|
a)
15.05.2023
Schneider |
HRB 401558: Agroma - Bäuerliche Aktiengesellschaft Kalteneber, Heilbad Heiligenstadt, Am Bahnhof 2, 37308 Heilbad Heiligenstadt. Ausgeschieden: Vorstand: Gerlach, Olaf, Heiligenstadt OT Kalteneber, * ‒.‒.‒‒. Ausgeschieden: Vorstandsvorsitzender: Rhein, Franz-Bernd, Heiligenstadt, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Vorstand: Thomas, Klingebiel, Duderstadt, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Vorstand: Klingebiel, Niklas, Duderstadt, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
HRB 401558: Agroma - Bäuerliche Aktiengesellschaft Kalteneber, Heilbad Heiligenstadt, Am Bahnhof 2, 37308 Heilbad Heiligenstadt. Bekanntmachung gem. § 106 AktG: Aufgrund einer Veränderung in den Personen der Aufsichtsratsmitglieder ist durch den Vorstand eine neue Liste mit Datum vom 14.11.2018 zum Handelsregister eingereicht worden.
HRB 401558: Agroma - Bäuerliche Aktiengesellschaft Kalteneber, Heilbad Heiligenstadt, Am Bahnhof 2, 37308 Heilbad Heiligenstadt. Eintragung lfd. Nr. 1 Spalte 6a) von Amts wegen berichtigt: Satzung vom 31.05.1991 zuletzt geändert durch Beschluss vom 23.03.2005.
HRB 401558:Agroma - Bäuerliche Aktiengesellschaft Kalteneber, Heilbad Heiligenstadt, Am Bahnhof 2, 37308 Heilbad Heiligenstadt.Die Agroma-Fleisch- und Wurstwaren Kalteneber GmbH mit dem Sitz in Heiligenstadt (Amtsgericht Jena HRB 401372) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2015 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 27.08.2015 mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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