AguaProTec GmbH & Co. KG, Lüdinghausen (Telgengarten 31, 59348 Lüdinghausen).
AguaProTec GmbH & Co. KG, Lüdinghausen (Telgengarten 31, 59348 Lüdinghausen).
AguaProTec GmbH & Co Kommanditgesellschaft, Dülmen (Adam-Stegerwald-Straße 11, 48249 Dülmen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden APT Entwicklungs GmbH & Co. KG, die ihre Firma geändert hat in AguaProTec GmbH & Co. KG,mit Sitz in Lüdinghausen(Amtsgericht Coesfeld HRA 3995 )am 18.05.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
APT Entwicklungs GmbH & Co. KG, Dülmen (Telgengarten 31, 59348 Lüdinghausen). Firma geändert in: AguaProTec GmbH & Co. KG. Der Sitz ist nach Lüdinghausen verlegt. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.06.2004 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.06.2004 und 09.09.2004 mit der AguaProTec GmbH & Co Kommanditgesellschaft mit Sitz in Dülmen (Amtsgericht Coesfeld HRA 3993) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
AguaProTec GmbH & Co Kommanditgesellschaft, Dülmen (Adam-Stegerwald-Straße 11, 48249 Dülmen). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.06.2004 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 25.06.2004 und 09.09.2004 mit der APT Entwicklungs GmbH & Co. KG mit Sitz in Dülmen (Amtsgericht Coesfeld, HRA 3995) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.