Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, in-
ländische Geschäftsan-
schrift, empfangsberech-
tigte Person, Zweignieder-
lassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
Grund- oder
Stammkapital |
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer,
Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkungen |
10 |
|
|
a)
Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt
er die Gesellschaft allein. Sind meh-
rere Liquidatoren bestellt, wird die
Gesellschaft durch sämtliche Liquida-
toren gemeinsam vertreten.
b)
Änderung zu Nr. 4:
Liquidator:
Lüchau, Klaus, * ‒.‒.‒‒, Wedel
Nicht mehr Geschäftsführer:
3. Ahlf, Anja |
|
b)
Durch Beschluss der Gesellschaf-
terversammlung vom 21.10.2024
ist die Gesellschaft aufgelöst.
Die Firma ist erloschen. |
a)
19.11.2024
Sievers |
HRB 1525 IZ: Ahlf Bauunternehmung GmbH, Glückstadt, c/o Anja Ahlf, Am Neuendeich 156, 25348 Blomesche Wildnis. Die Geschäftsanschrift ist geändert; Die Eintragung zu Nr. 3 ist von Amts wegen wie folgt berichtigt: Die Schreibweise des Wohnortes wurde berichtigt. Geschäftsführer: Ahlf, Anja, * ‒.‒.‒‒, Blomesche Wildnis; mit der Befugnis die Gesellschaft mit einem anderen Geschäftsführer zu vertreten und mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
HRB 1525 IZ: Ahlf Bauunternehmung GmbH, Glückstadt, Grenzritt 8, 25348 Glückstadt. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 03.08.2017 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die ASE Rohrsysteme Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), mit Sitz in Glückstadt (Amtsgericht Pinneberg HRB 8598 PI) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 1525 IZ: Ahlf Bauunternehmung GmbH, Glückstadt, Grenzritt 8, 25348 Glückstadt. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 03.08.2017 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Günther Ahlf Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Glückstadt (Amtsgericht Pinneberg HRB 9702 PI) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 1525 IZ: Ahlf Bauunternehmung GmbH, Glückstadt, Grenzritt 8, 25348 Glückstadt. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 03.08.2017 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Alf Haus GmbH mit Sitz in Glückstadt (Amtsgericht Pinneberg HRB 6607 PI) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
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