Ahorner Beta Beteiligungs GmbH, Grünwald, Landkreis München, Tölzer Straße 1, 82031 Grünwald. Die Verschmelzung wurde am 13.02.2014 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Landesgericht Salzburg/Österreich, Firmenbuch Nr. 201863 h).
Ahorner Beta Beteiligungs GmbH, Grünwald, Landkreis München, Tölzer Straße 1, 82031 Grünwald. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsplans vom 16.12.2013 mit der Ahorner GmbH (vormals Louise Daxer-Piech GmbH) mit dem Sitz in Salzburg/Österreich (Firmenbuch des Landesgerichts Salzburg, FN 201863 h) verschmolzen. Die Voraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam sobald die Voraussetzungen nach dem Recht, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind.
Ahorner Beta Beteiligungs GmbH, Grünwald, Landkreis München, Tölzer Straße 1, 82031 Grünwald. Die Ahorner Alpha Beteiligungs GmbH mit dem Sitz in Grünwald (Amtsgericht München HRB 197772) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.10.2013 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Ahorner Beta Beteiligungs GmbH, Grünwald, Landkreis München, Tölzer Straße 1, 82031 Grünwald. Die PP 1560 GmbH mit dem Sitz in Grünwald (Amtsgericht München HRB 191230) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.11.2013 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Ahorner Beta Beteiligungs GmbH, Grünwald, Landkreis München, Tölzer Straße 1, 82031 Grünwald. Die Gesellschaft, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht, hat am 18.10.2013 den Entwurf eines Verschmelzungsplans über ihre Verschmelzung mit einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach österreichischem Recht mit der Firma Louise Daxer-Piech GmbH mit dem Sitz in Salzburg / Österreich (Firmenbuch des Landgerichts Salzburg FN 201863 h) eingereicht. Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und Minderheitsgesellschafter der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften sowie die Anschrift, unter der vollständige Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden könnenAhorner Beta Beteiligungs GmbH: Die Rechte der Gläubiger der übertragenden deutschen Ahorner Beta Beteiligungs GmbH ergeben sich aus § 122j d UmwG. Danach ist den Gläubigem, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, unter bestimmten Umständen (siehe unten) Sicherheit für die Erfüllung ihrer Ansprüche zu leisten. Sicherheit kann beispielsweise durch die Hinterlegung von Geld oder die Verpfändung beweglicher Sachen geleistet werden. Voraussetzung des Rechts auf Sicherheitsleistung ist zunächst, dass der jeweilige Gläubiger den Anspruch, für den er Sicherheitsleistung begehrt, binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden ist, nach Grund und Höhe anmeldet. Die Anmeldung von Ansprüchen hat schriftlich gegenüber der Ahomer Beta Beteiligungs GmbH (postalische Anschrift: Tölzer Straße 1, 82031 Grünwald, Deutschland) zu erfolgen. Aus der Anmeldung muss ersichtlich sein, um welchen Anspruch es sich handeln soll und wie hoch er nach Ansicht des Sicherheitsleistung begehrenden Gläubigers ist. Das Recht auf Sicherheitsleistung nach § 122j d UmwG steht demGläubiger nur zu, wenn er glaubhaft macht, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung seiner Forderung gefährdet wird. Das Recht auf Sicherheitsleistung nach § 122j dUmwG steht Gläubigem zudem nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs entstanden sind. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Ahorner Beta Beteiligungs GmbH geltend zu machen.Louise Daxer-Piech GmbH: Die Gläubiger der übemehmenden Gesellschaft können Gläubigerschutz nach § 3 Abs 2 EU-VerschG iVm § 226 Abs 1 und Abs 2 österreichisches AktG begehren. Demnach ist den Gläubigem der Louise Daxer-Piech GmbH, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Veröffentlichung der Eintragung der Verschmelzung zu diesem Zwecke melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.Dieses Recht steht den Gläubigem jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht zudem solchen Gläubigem nicht zu, die im Insolvenzverfahren ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichteten und behördlich überwachten Deckungsmasse haben. Anspruchsgegner nach Wirksamwerden der Verschmelzung: Die Ahomer Beta Beteiligungs GmbH wird vollständig auf die Louise Daxer-Piech GmbH im Wege der Gesamtrechtsnachfolge verschmolzen. Letztere wird folglich mit Wirksamwerden der Verschmelzung neue Schuldnerin aller bislang gegen die Ahorner Beta Beteiligungs GmbH bestehenden Forderungen sein. Etwaige Gläubigerrechte sind daher ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Verschmelzung ausschließlich gegen die Louise Daxer-Piech GmbH geltend zu machen. Dies gilt nicht für das vorstehend dargestellten Recht der Gläubiger der Ahomer Beta Beteiligungs GmbH auf Sicherheitsleistung. Dieses ist ausschließlich (wie vorstehend geschildert) gegenüber der Ahomer Beta Beteiligungs GmbH geltend zu machen. Rechte der Minderheitsgesellschafter: Ahorner Beta Beteiligungs GmbH: Mangels Beteiligung von Minderheitsgesellschaftern an der Ahorner Beta Beteiligungs GmbH als übertragender Gesellschaft finden weder deutsche noch österreichische Vorschriften zum Schutz von Minderheitsgesellschaftern der übertragenden Gesellschaft Anwendung. Louise Daxer-Piech GmbH: Mangels Beteiligung von Minderheitsgesellschaftern an der Louise Daxer-Piech GmbH als übernehmender Gesellschaft finden weder deutsche noch österreichische Vorschriften zum Schutz von Minderheitsgesellschaftern der übernehmenden Gesellschaft Anwendung. Unter folgender Anschrift können vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften kostenlos eingeholt werden: Ahorner Beta Beteiligungs GmbH z.Hd. Herrn Mag. Josef Ahorner, Tölzer Straße 1, 82031 Grünwald
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