HRB 5696: Ahrendt GmbH, Köln, Subbelrather Straße 341 - 343, 50825 Köln. Durch Beschluss des Amtsgerichts Köln (71 IN 15/19) vom 01.04.2019 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
HRB 5696: Ahrendt GmbH, Köln, Subbelrather Straße 341 - 343, 50825 Köln. Die Gesellschafterversammlung vom 24.08.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 26.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der TOP Handelsgesellschaft mit Einbauküchen mbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln HRB 10749) beschlossen. Neues Stammkapital: 200.000,00 EUR.
HRB 5696: Ahrendt GmbH, Köln, Subbelrather Straße 341 - 343, 50825 Köln. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrags vom 24.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.08.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 24.08.2017 mit der TOP Handelsgesellschaft mit Einbauküchen mbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 10749) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 5696: Ahrendt GmbH, Köln, Subbelrather Straße 341 - 343, 50825 Köln. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrags vom 24.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.08.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 24.08.2017 mit der Komfort-Verkaufsgesellschaft für Elektroartikel und Haushaltsgeräte mbH & Co. Kommanditgesellschaft mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRA 9452) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 5696: Ahrendt GmbH, Köln, Subbelrather Straße 341 - 343, 50825 Köln. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 24.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse beider Gesellschafterversammlungen vom selben Tage mit der TOP Handelsgesellschaft mit Einbauküchen mbH & Co. Kommanditgesellschaft mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRA 10412) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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