Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, in-
ländische Geschäftsan-
schrift, empfangsberech-
tigte Person, Zweignieder-
lassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
Grund- oder
Stammkapital |
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer,
Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkungen |
7 |
|
|
b)
Nicht mehr Geschäftsführer:
1. Kuschel, Joachim |
|
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a)
12.10.2023
Wolski |
HRB 2041 AH: Ahrensburger Zentralheizungsbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Ahrensburg, An der Strusbek 50, 22926 Ahrensburg. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 04.05.2017 wurde Abschnitt IV. § 10 Absatz (3) (Gesellschafterbeschlüsse) des Gesellschaftsvertrages geändert.
HRB 2041 AH: Ahrensburger Zentralheizungsbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Ahrensburg, An der Strusbek 50, 22926 Ahrensburg. Nicht mehr Prokurist: 1. Stöhr, Hiltraut
HRB 2041 AH: Ahrensburger Zentralheizungsbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Ahrensburg, An der Strusbek 50, 22926 Ahrensburg. Geschäftsführer: 2. Klimmek, Peer, * ‒.‒.‒‒, Ahrensburg; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
HRB 2041 AH: Ahrensburger Zentralheizungsbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Ahrensburg, An der Strusbek 50, 22926 Ahrensburg. Gegenstand: Einbau von Zentralheizungs-, Sanitär- und Lüftungsanlagen und der Handel mit dem entsprechenden Material. Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 02.04.2015 ist der Gesellschaftsvertrag neu gefasst worden, wobei insbesondere geändert in §§ 1 (Firma), 2 (Sitz), 3 (Gegenstand des Unternehmens), 5 (Stammkapital, Gesellschaftsanteile) und 8 (Vertretung).