Ahrweiler Vermögens GmbH, Bad Neuenahr-Ahrweiler (Wilhelmstr. 24-30, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Solarstrom Ahrweiler GmbH (Amtsgericht Koblenz HRB 15559) am 19.12.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Ahrweiler Vermögens GmbH, Bad Neuenahr-Ahrweiler (Wilhelmstr. 24-30, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.112007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.112007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 27.112007 mit der Solarstrom Ahrweiler GmbH mit Sitz in Bad Neuenahr-Ahrweiler (AG Koblenz HRB 15559) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Ahrweiler Vermögens GmbH, Brohl-Lützing (Wilhelmstr. 24-30, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler). Die Gesellschafterversammlung vom 18.01.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung nach Bad Neuenahr-Ahrweiler beschlossen.Nicht mehr Geschäftsführer: Hein, Helmut, Bell, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer alleinvertretungsberechtigt: Müller, Arno, Ochtendung, * ‒.‒.‒‒.
Ahrweiler Vermögens GmbH, Brohl-Lützing (Brohltalstr. 2, 56656 Brohl-Lützing). Die Ausgliederung ist wirksam geworden mit Eintragung beim Register der neu gegründeten Gesellschaft (AG Koblenz HRA 20051) am 23.12.2005.
Ahrweiler Verkehrsgesellschaft mbH, Brohl-Lützing (Brohltalstr. 2, 56656 Brohl-Lützing). Die Gesellschafterversammlung vom 14.11.2005 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 1 und 2 (Firma und Unternehmensgegenstand) beschlossen. Die Gesellschaft hat aufgrund des Ausgliederungsplans vom 21 12.2005 ihr Vermögen unter Auflösung ohne Abwicklung durch gleichzeitige Übertragung der im Ausgliederungsplan bezeichneten Vermögensteile als Gesamtheit gem.§ 123 Abs.1Nrn.2 u.3 UmwG auf die von den Gesellschaftern neu gegründete Ahrweiler Verkehrs-GmbH & Co KG gegen Gewährung von Anteilen an dieser Gesellschaft übertragen ( Ausgliederung zur Neugründung ). Neue Firma: Ahrweiler Vermögens GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Vermögensverwaltung und alle damit zusammenhängenden Geschäfte. Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnensechs Monatennach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Rechts steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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