HRB 128333 B: AiF Projekt GmbH, Berlin, Tschaikowskistraße 49, 13156 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Dr. Sprung, Klaus-Rüdiger; Geschäftsführer: 2. Kreller, Frank, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 3. Schumacher, Clemens, * ‒.‒.‒‒, Neuruppin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Prokura: Nicht mehr Prokurist: 3. Kreller, Frank; Nicht mehr Prokurist: 4. Schumacher, Clemens; 6. Dr. Ahlbehrendt, Dirk, * ‒.‒.‒‒, Pantekal; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen; 7. Reiher, Beate, * ‒.‒.‒‒, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
HRB 128333 B: AiF Projekt GmbH, Berlin, Tschaikowskistraße 49, 13156 Berlin. Prokura: Nicht mehr Prokurist: 2. Lindemann, Karl-Heinz; 4. Schumacher, Clemens, * ‒.‒.‒‒, Neuruppin; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen; 5. Zinke, Steffen, * ‒.‒.‒‒, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen; Änderung zu Nr. 3: nunmehr; Kreller, Frank; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
HRB 128333 B: AiF Projekt GmbH, Berlin, Tschaikowskistraße 49, 13156 Berlin. Prokura: Nicht mehr Prokurist: 1. Dietrich, Thomas; 3. Kreller, Frank, * ‒.‒.‒‒, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem weiteren Prokuristen
AiF Projekt GmbH, Berlin, Tschaikowskistraße 49, 13156 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Spaltung ist mit der am 16.08.2010 im Register des übertragenden Rechtsträgers erfolgten Eintragung wirksam geworden..
AiF Projekt GmbH, Berlin, Tschaikowskistraße 49, 13156 Berlin. Firma: AiF Projekt GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Tschaikowskistraße 49, 13156 Berlin Gegenstand: Dienstleistungen aller Art, soweit sie nicht erlaubnispflichtig sind, insbesondere im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Bewertung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die technische Begutachtung, Beratung, Kommunikation und Rechercheleistungen, das Zusammenführen von Kompetenzen aus Forschung und Industrie sowie die Personalvermittlung und das Eventmanagement im Forschungs- und Entwicklungsbereich. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Dr. Sprung, Klaus-Rüdiger, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Prokura: 1. Dietrich, Thomas, * ‒.‒.‒‒, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen; 2. Lindemann, Karl-Heinz, * ‒.‒.‒‒, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 10.06.2010 Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch teilweise Übertragung des Vermögens als Gesamtheit des AiF Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen "Otto von Guericke" e.V. mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, VR 4218) auf Grund des Spaltungsplans vom 10.06.2010 und des Zustimmungsbeschlusses vom selben Tage. Die Spaltung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..