HRA 82698:Aidem KG (GmbH & Co.), Hamburg, Ferdinandstraße 29-33, 20095 Hamburg.Die Firma ist erloschen; von Amts wegen gemäß § 31 Absatz 2 Satz 2, § 6 Absatz 1 HGB eingetragen.
Compact Media KG (GmbH & Co.), Hamburg, Dammtorstr. 29, 20354 Hamburg. Neue Firma: Aidem KG (GmbH & Co.). Geschäftsanschrift: Ferdinandstraße 29-33, 20095 Hamburg.
Compact Media KG (GmbH & Co.), Hamburg, Dammtorstr. 29, 20354 Hamburg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg (67a IN 37/11) vom 01.04.2011 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Compact Media KG (GmbH & Co.), Hamburg, Dammtorstr. 29, 20354 Hamburg.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.07.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.07.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.07.2010 mit der Marschner Druckpartner Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 107 951) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Compact Media KG (GmbH & Co.), Hamburg (Dammtorstr. 29, 20354 Hamburg). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.08.2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.08.2006 mit der Riedel Druck GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 95688) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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