HRA 52321 B: Air Berlin Finance GmbH & Co. KG, Berlin, Saatwinkler Damm 42 - 43, 13627 Berlin. Nicht mehr Persönlich haftender Gesellschafter: 1. Air Berlin Fünfte Flugzeug GmbH; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen.
HRA 52321 B: Air Berlin Finance GmbH & Co. KG, Berlin, Saatwinkler Damm 42 - 43, 13627 Berlin. Firma: Air Berlin Finance GmbH & Co. KG; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Saatwinkler Damm 42 - 43, 13627 Berlin; Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Persönlich haftender Gesellschafter: 1. Air Berlin Fünfte Flugzeug GmbH, Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 172302 B); mit der für sich sowie ihre Geschäftsführer geltenden Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Prokura: 1. Floto, Friedrich, * ‒.‒.‒‒, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem weiteren Prokuristen mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; 2. Johnson, Michelle, * ‒.‒.‒‒, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem weiteren Prokuristen; Rechtsform: Kommanditgesellschaft; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Air Berlin Finance GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 172282 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 25.05.2016. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.