Air Marin Flugreisen GmbH, Meerbusch (Düsseldorfer Str. 83, 40667 Meerbusch). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Thomas Cook Aktiengesellschaft am 26. Juli 2006 eingetragen worden. Die Gesellschaft ist erloschen.
Air Marin Flugreisen GmbH, Meerbusch (Düsseldorfer Str. 83, 40667 Meerbusch). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26. Juni 2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26. Juni 2006 und der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom26. Juni 2006 mit der Thomas Cook Aktiengesellschaft mit Sitz in Oberursel (AG Bad Homburg v. d. H., HRB 7265) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.